Schneepass und SchneepassPlus Zentralschweiz - mit Pandemie-Absicherung!
Alle Details zur Absicherung (Rückerstattung in Form von Gutschrift für Saison 2022/2023) finden Sie in den AGB’s unter Punkt 8.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schneepass Zentralschweiz
Winter 2022/2023
Benutzer des Schneepass Zentralschweiz akzeptieren mit dem Kauf sowohl die AGB der jeweiligen Gebiete wie auch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedinungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneepass Zentralschweiz 2022_2023.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneepass Zentralschweiz - Wintersaison 2022/2023
1. Definition
Der Schneepass Zentralschweiz (SZ) ist eine persönliche, nicht übertragbare Winter-Saisonkarte für alle dem Verbund SZ angeschlossenen Skigebiete. Die beteiligten Skigebiete sind:
Airolo, Valbianca SA
Andermatt-Sedrun Sport AG inkl. Bergbahnen Disentis (Skiarena Andermatt-Sedrun-Disentis)
Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (Klewenalp-Stockhütte)
Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG
Bergbahnen Sörenberg AG
Brunni-Bahnen Engelberg AG
Mörlialp AG
Mythenregion AG
Rigi Bahnen AG
Sattel-Hochstuckli AG
Skilift Neusell AG
Sportbahnen Marbachegg AG
Sportbahnen Melchsee-Frutt
Stoosbahnen AG
Titlis Bergbahnen AG
2. Gültigkeit
Der SZ ist jeweils ab Beginn bis Ende der Wintersaison jeder einzelnen Bergbahnunternehmung, zwischen 7.00 und 17.30 Uhr gültig. Der Zutritt mit dem SZ ist nur während den offiziell publizierten Wintersportsaisonzeiten der einzelnen Gebiete möglich (kein Zutritt ab 1. Oktober bis Winter-saisonstart und ab Ende Wintersaison bis 30. September des Folgejahres).
3. Leistungen
Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Unternehmen, was der Transport von Sportgeräten anbelangt. Zusatzleistungen wie Nachtskifahren oder Abendevents sind nicht im SZ inkludiert.
4. Zutritt
Die Zutrittssysteme der Skigebiete, welche dem SZ angeschlossen sind, ermöglichen dank der persönlichen „Keycard“ des SZ den direkten Zutritt durch die Drehkreuze ins Skigebiet. Die Ausgabe von Keycards für Kleinkinder unter 6 Jahre ist nicht möglich.
5. Kauf
Der Bezug des SZ ist bei allen Bergbahnunternehmungen, die Mitglieder des SZ sind, möglich. Zudem kann der SZ auch über ein Online-Formular unter www.schneepasszentralschweiz.ch bestellt werden. Verkaufsstart des Schneepasses ist jeweils der 15. September des laufenden Jahres. Auf den SZ gibt es keinen Vorverkaufsrabatt.
6. Altersklassen
Für den SZ gelten unabhängig von den jeweils lokalen Regelungen die folgenden Altersklassen:
Familienangebote: Kinder (6-16 Jahre) und Jugendliche (16-19 Jahre) kommen in den Genuss eines reduzierten Schneepasses, wenn mind. ein Erwachsenen-Pass gleichzeitig gekauft werden. Die Käufer müssen an derselben Wohnadresse wohnhaft sein. Für Kleinkinder bis 6 Jahren werden keine Keycards ausgestellt.
Massgebend für die Preisberechnung sind der Ausgabetag des Abos und das Geburtsdatum des Gastes (Beispiel: Ist die Person vor dem Kauf noch nicht 20 Jahre alt, gilt der Jugendtarif).
7. Rückerstattungen bei Unfall
Eine Rückerstattung (Teilrückerstattung) des Verkaufspreises für den SZ erfolgt ausschliesslich bei Unfällen und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses. Rückerstattungen für den SZ können nur durch die verkaufende Unternehmung und ausschliesslich für die verunfallte Person erfolgen. Massgebend für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das Datum des ärztlich bestätigten Unfalles. Der SZ muss innert Monatsfrist nach dem Unfall samt Kaufquittung bei der rückerstattenden Bergbahnunternehmung hinterlegt werden.
Verunfallt eine Person, welche den Familien-SZ besitzt (Elternteil oder Kind), kann auf Antrag nebst dem Schneepass der verunfallten Person auch das andere Abonnement zu denselben Konditionen zurückerstattet werden. Die Kaufquittung, welche den gemeinsamen Kauf bestätigt, ist vorzuweisen.
Mit der Auszahlung einer Rückerstattung ist auch die Löschung/Sperrung des SZ verbunden. Eine Sistierung ist nicht möglich.
Es gelten folgende Prozentsätze für eine allfällige Rückerstattung:
8. Rückerstattungen bei Pandemie oder Strommangellage
Folgende Bedingungen gelten ausschliesslich in der Saison 2022/23 (Kauf) und 2023/24 (Gutschrift):
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Angebots (gesamter Geltungsbereich SZ) infolge einer Pandemie oder Strommangellage gewähren die Bergbahnunter-nehmen, bei welchen der SZ erworben wurde, folgende Rückerstattung:
Bezahlter Abonnementspreis / 219 Betriebstage x Ausfalltage
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der gesamte Geltungsbereich des SZ 2022/23 von der Schliessung, die mehr als 20 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 219 Betriebstage (längste Saisondauer Titlis, 1.10.2022 bis 7.5.2023). Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift für den Kauf des nächsten SZ 2023/24 gewährt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der SZ muss bei einer Pandemie oder Strommangellage nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.
9. Rückerstattung bei Einführung der Covid-Zertifikatspflicht
Falls im Winter 2022/23 für das Benutzen von Bahnen und Anlagen die Covid-Zertifikatspflicht eingeführt wird, berechtigt dies weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme des Schneepass Zentralschweiz.
10. Ersatz Datenträger
Der Datenträger für den SZ wird ausschliesslich bei lese-technischen Problemen gratis ersetzt. Verlorene oder gebrochene Datenträger werden gegen eine Gebühr von CHF 20.00 inkl. MwSt. ersetzt.
11. Vergessener Schneepass Zentralschweiz
Wird der SZ vergessen, kann an der Kasse des jeweiligen Gebiets eine Tageskarte gekauft werden. Der Beleg für die Tageskarte muss vom Kassenpersonal unterschrieben und mit dem Hinweis „Schneepass Zentralschweiz vergessen“, dem Namen des Schneepassbesitzers und des Namen des Kassenmitarbeiters gekennzeichnet werden. Die Tageskarte kann im selben Skigebiet gegen Vorweisung des Kassenbelegs und Vorweisung des SZ zurückerstattet werden. Der Rückerstattung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 in Abzug gebracht.
12. Missbrauch
Der SZ ist persönlich und nicht übertragbar. Bei einem Missbrauch der Karte wird diese eingezogen und ein Unkostenbeitrag von CHF 100 sowie der Preis einer Tageskarte des Partnergebiets erhoben. Die Karte wird umgehend gesperrt. Die Karte kann erst wieder freigeschaltet werden, wenn die Umtriebsentschädigung vollumfänglich beglichen ist. Sämtliche Vergehen werden der Geschäftsstelle gemeldet.
Der Käufer akzeptiert mit dem Kauf des Schneepass Zentralschweiz die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie die AGB der besuchten Gebiete.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SchneepassPLUS Zentralschweiz
1.10.2022 - 30.9.2023
Benutzer des SchneepassPlus Zentralschweiz akzeptieren mit dem Kauf sowohl die AGB der jeweiligen Gebiete wie auch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedinungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen_SchneepassPlus Zentralschweiz _2021_2022.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen_SchneepassPlus Zentralschweiz _2022_2023.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen SchneepassPlus Zentralschweiz - Wintersaison 2022/2023 und Sommersaison 2023
1. Definition
Der SchneepassPlus Zentralschweiz (SPZ) ist eine persönliche, nicht übertragbare Winter-Saisonkarte für alle dem Verbund SZ angeschlossenen Skigebiete. Die beteiligten Skigebiete im Winter sind:
Airolo, Valbianca SA
Andermatt-Sedrun Sport AG inkl. Bergbahnen Disentis (Skiarena Andermatt-Sedrun-Disentis)
Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (Klewenalp-Stockhütte)
Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG
Bergbahnen Sörenberg AG
Brunni-Bahnen Engelberg AG
Mörlialp AG
Mythenregion AG
Rigi Bahnen AG
Sattel-Hochstuckli AG
Skilift Neusell AG
Sportbahnen Marbachegg AG
Sportbahnen Melchsee-Frutt
Stoosbahnen AG
Titlis Bergbahnen AG
Der SPZ ist zudem eine persönliche, nicht übertragbare Sommer-Saisonkarte. Die Karte ist im Sommer in den folgenden Gebieten gültig:
Airolo, Valbianca SA
Andermatt-Sedrun Sport AG inkl. Bergbahnen Disentis (Skiarena Andermatt-Sedrun-Disentis)
Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (Klewenalp-Stockhütte)
Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG
Bergbahnen Sörenberg AG
Brunni-Bahnen Engelberg AG
Mythenregion: (Rotenflue-Bahn, Luftseilbahn Illgau Vorderoberberg AG, Luftseilbahn Illgau-Ried AG, Luftseilbahn Brunni-Holzegg AG)
Rigi Bahnen AG
Sattel-Hochstuckli AG
Sportbahnen Marbachegg AG
Sportbahnen Melchsee-Frutt
Stoosbahnen AG
Titlis Bergbahnen AG
(Die Mörlialp AG und Neusell AG sind Wintergebiete und deshalb im Sommer nicht im Geltungsbereich.)
2. Gültigkeit
Winter und Sommer: Der SPZ ist vom 1. Oktober 2022 – 30. September 2023 während der offiziell publizierten Winter- und Sommersaisonzeiten jeder einzelnen Bergbahnunternehmung zwischen 7.00 und 17.30 Uhr gültig. Ausgenommen sind Nebensaisons und Revisionszeiten.
3. Leistungen
Winter und Sommer: Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Unternehmen, was der Transport von Sportgeräten anbelangt. Zusatzleistungen wie Nachtskifahren oder Abendevents sind nicht im SPZ inkludiert.
4. Zutritt
Die Zutrittssysteme der Winter- und Sommergebiete, welche dem SPZ angeschlossen sind, ermöglichen dank der persönlichen „Keycard“ des SPZ den Direkt-Zutritt durch die Drehkreuze ins Ski- und Sommerausflugsgebiet, ausgenommen sind kleinere Anlagen in Teilgebieten. Die Ausgabe von Keycards für Kleinkinder unter 6 Jahre ist nicht möglich.
5. Kauf
Der Bezug des SPZ ist bei allen Wintersportgebieten, die Mitglieder des SPZ sind, möglich. Zudem kann der Schneepass Zentralschweiz auch über ein Online-Formular unter www.schneepasszentralschweiz.ch bestellt werden.
Verkaufsstart des SPZ ist jeweils der 15. September des laufenden Jahres. Auf den SPZ gibt es keinen Vorverkaufsrabatt.
6. Altersklassen
Für den SZ gelten unabhängig von den jeweils lokalen Regelungen die folgenden Altersklassen:
Familienangebote: Kinder (6-16 Jahre) und Jugendliche (16-19 Jahre) kommen in den Genuss eines reduzierten Schneepasses, wenn mind. ein Erwachsenen-Pass und ein Kinder- oder Jugendlichen-Pass gleichzeitig gekauft werden. Die Käufer müssen an derselben Wohnadresse wohnhaft sein. Für Kleinkinder bis 6 Jahren werden keine Keycards ausgestellt.
Massgebend für die Preisberechnung sind der Ausgabetag des Abos und das Geburtsdatum des Gastes (Beispiel: Ist die Person vor dem Kauf noch nicht 20 Jahre alt, gilt der Jugendtarif).
7. Rückerstattungen bei Unfall
Eine Rückerstattung (Teilrückerstattung) des Verkaufspreises für den SPZ erfolgt ausschliesslich bei Unfällen und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses. Rückerstattungen für den SPZ können nur durch die verkaufende Unternehmung und ausschliesslich für die verunfallte Person erfolgen. Massgebend für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das Datum des ärztlich bestätigten Unfalles. Der SPZ muss innert Monatsfrist nach dem Unfall samt Kaufquittung bei der rückerstattenden Bergbahnunternehmung hinterlegt werden.
Verunfallt eine Person, welche den Familien- SPZ besitzt (Elternteil oder Kind), kann auf Antrag nebst dem SPZ der verunfallten Person auch das andere Abonnement zu denselben Konditionen zurückerstattet werden. Die Kaufquittung, welche den gemeinsamen Kauf bestätigt, ist vorzuweisen.
Mit der Auszahlung einer Rückerstattung ist auch die Löschung/Sperrung des SPZ verbunden. Eine Sistierung des SPZ ist nicht möglich.
Es gelten folgende Prozentsätze für eine allfällige Rückerstattung:
8. Rückerstattungen bei Pandemie oder Strommangellage
Folgende Bedingungen gelten ausschliesslich in der Saison 2022/23 (Kauf) und 2023/24 (Gutschrift):
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Angebots (gesamter Geltungsbereich SPZ) infolge einer Pandemie oder Strommangellage gewähren die Bergbahnunter-nehmen, bei welchen der SZ erworben wurde, folgende Rückerstattung:
Bezahlter Abonnementspreis / 365 Betriebstage x Ausfalltage
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der gesamte Geltungsbereich des SZ 2022/23 von der Schliessung, die mehr als 20 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 365 Betriebstage (Saisondauer 1.10.2022 bis 30.9.2023). Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift für den Kauf des nächsten SPZ 2023/24 gewährt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der SZ muss bei einer Pandemie oder Strommangellage nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.
9. Rückerstattung bei Einführung der Covid-Zertifikatspflicht
Falls im Winter 2022/23 und/oder Sommer 2023 für das Benutzen von Bahnen und Anlagen die Covid-Zertifikatspflicht eingeführt wird, berechtigt dies weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme des SchneepassPlus Zentralschweiz.
10. Ersatz Datenträger
Der Datenträger für den SPZ wird ausschliesslich bei lesetechnischen Problemen gratis ersetzt. Verlorene oder gebrochene Datenträger werden gegen eine Gebühr von CHF 20.00 inkl. MwSt. ersetzt.
11. Vergessener Schneepass Zentralschweiz
Wird der SPZ vergessen, kann an der Kasse des jeweiligen Gebiets eine Tageskarte gekauft werden. Der Beleg für die Tageskarte muss vom Kassenpersonal unterschrieben und mit dem Hinweis „SchneepassPlus Zentralschweiz vergessen“, dem Namen des SPZ-Besitzers und des Namen des Kassenmitarbeiters gekennzeichnet werden. Die Tageskarte kann im selben Skigebiet gegen Vorweisung des Kassenbelegs und Vorweisung des SPZ zurückerstattet werden. Der Rückerstattung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 in Abzug gebracht.
12. Missbrauch
Der SPZ ist persönlich und nicht übertragbar. Bei einem Missbrauch der Karte wird diese eingezogen und ein Unkostenbeitrag von CHF 100 sowie der Preis einer Tageskarte des Partnergebiets erhoben. Die Karte wird umgehend gesperrt. Die Karte kann erst wieder freigeschaltet werden, wenn die Umtriebsentschädigung vollumfänglich beglichen ist. Sämtliche Vergehen werden der Geschäftsstelle gemeldet.
Der Käufer akzeptiert mit dem Kauf des SchneepassPlus Zentralschweiz (SPZ) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie die AGB der besuchten Gebiete.