AGB's Schneepass Zentralschweiz - mit Pandemie-Absicherung!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneepass Zentralschweiz
Winter 2023/2024

Benutzer des Schneepass Zentralschweiz akzeptieren mit dem Kauf sowohl die AGB der jeweiligen Gebiete wie auch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedinungen.


AGBs 2023/2024 downloaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneepass Zentralschweiz -
Wintersaison 2023/2024 

Der Schneepass Zentralschweiz (SZ) ist eine persönliche, nicht übertragbare Winter-Saisonkarte für alle dem Verbund SZ angeschlossenen Skigebiete. Die beteiligten Skigebiete sind:

  • Airolo, Valbianca SA
  • Andermatt-Sedrun Sport AG inkl. Bergbahnen Disentis (Skiarena Andermatt-Sedrun-Disentis)
  • Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (Klewenalp-Stockhütte)
  • Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG
  • Bergbahnen Sörenberg AG
  • Brunni-Bahnen Engelberg AG
  • Mörlialp AG
  • Mythenregion AG
  • Rigi Bahnen AG
  • Sattel-Hochstuckli AG
  • Skilift Neusell AG
  • Sportbahnen Marbachegg AG
  • Sportbahnen Melchsee-Frutt
  • Stoosbahnen AG
  • Titlis Bergbahnen AG

Der SZ ist jeweils ab Beginn bis Ende der Wintersaison jeder einzelnen Bergbahnunternehmung, zwischen 7.00 und 17.30 Uhr gültig. Der Zutritt mit dem SZ ist nur während den offiziell publizierten Wintersportsaisonzeiten der einzelnen Gebiete möglich (kein Zutritt ab 1. Oktober bis Wintersaisonstart und ab Ende Wintersaison bis 30. September des Folgejahres).

Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Unternehmen, was der Transport von Sportgeräten anbelangt. Zusatzleistungen wie Nachtskifahren oder Abendevents sind nicht im SZ inkludiert.

Die Zutrittssysteme der Skigebiete, welche dem SZ angeschlossen sind, ermöglichen dank der persönlichen „Keycard“ des SZ den direkten Zutritt durch die Drehkreuze ins Skigebiet. Die Ausgabe von Keycards für Kleinkinder unter 6 Jahre ist nicht möglich.

Der Bezug des SZ ist bei allen Bergbahnunternehmungen, die Mitglieder des SZ sind, möglich. Zudem kann der SZ auch über ein Online-Formular unter www.schneepasszentralschweiz.ch bestellt werden. 

Verkaufsstart des Schneepasses ist jeweils der 15. September des laufenden Jahres. Auf den SZ gibt es keinen Vorverkaufsrabatt.

Für den SZ gelten unabhängig von den jeweils lokalen Regelungen die folgenden Altersklassen:

Massgebend für die Preisberechnung sind der Ausgabetag des Abos und das Geburtsdatum des Gastes (Beispiel: Ist die Person vor dem Kauf noch nicht 20 Jahre alt, gilt der Jugendtarif).

Eine Rückerstattung (Teilrückerstattung) des Verkaufspreises für den SZ erfolgt ausschliesslich bei Unfällen und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses. Rückerstattungen für den SZ können nur durch die verkaufende Unternehmung und ausschliesslich für die verunfallte Person erfolgen. Massgebend für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das Datum des ärztlich bestätigten Unfalles. Der SZ muss innert Monatsfrist nach dem Unfall samt Kaufquittung bei der rückerstattenden Bergbahnunternehmung hinterlegt werden.

Verunfallt eine Person, welche den Familien-SZ besitzt (Elternteil oder Kind), kann auf Antrag nebst dem Schneepass der verunfallten Person auch das andere Abonnement zu denselben Konditionen zurückerstattet werden. Die Kaufquittung, welche den gemeinsamen Kauf bestätigt, ist vorzuweisen.

Mit der Auszahlung einer Rückerstattung ist auch die Löschung/Sperrung des SZ verbunden. Eine Sistierung ist nicht möglich.

Es gelten folgende Prozentsätze für eine allfällige Rückerstattung:

Folgende Bedingungen gelten ausschliesslich in der Saison 2023/24 (Kauf) und 2024/25 (Gutschrift):

Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Angebots (gesamter Geltungsbereich SZ) infolge einer Pandemie oder Strommangellage gewähren die Bergbahnunter-nehmen, bei welchen der SZ erworben wurde, folgende Rückerstattung:

Bezahlter Abonnementspreis / 212 Betriebstage x Ausfalltage

Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der gesamte Geltungsbereich des SZ 2023/24 von der Schliessung, die mehr als 20 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 212 Betriebstage (längste Saisondauer Titlis, 7.10.2023 bis 5.5.2024). Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift für den Kauf des nächsten SZ 2024/25 gewährt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der SZ muss bei einer Pandemie oder Strommangellage nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.

Falls im Winter 2023/24 für das Benutzen von Bahnen und Anlagen die Covid-Zertifikatspflicht eingeführt wird, berechtigt dies weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme des Schneepass Zentralschweiz.

Der Datenträger für den SZ wird ausschliesslich bei lese-technischen Problemen gratis ersetzt. Verlorene oder gebrochene Datenträger werden gegen eine Gebühr von CHF 20.00 inkl. MwSt. ersetzt.

Wird der SZ vergessen, kann an der Kasse des jeweiligen Gebiets eine Tageskarte gekauft werden. Der Beleg für die Tageskarte muss vom Kassenpersonal unterschrieben und mit dem Hinweis „Schneepass Zentralschweiz vergessen“, dem Namen des Schneepassbesitzers und des Namen des Kassenmitarbeiters gekennzeichnet werden. Die Tageskarte kann im selben Skigebiet gegen Vorweisung des Kassenbelegs und Vorweisung des SZ zurückerstattet werden. Der Rückerstattung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 in Abzug gebracht.

Der SZ ist persönlich und nicht übertragbar. Bei einem Missbrauch der Karte wird diese eingezogen und ein Unkostenbeitrag von CHF 100 sowie der Preis einer Tageskarte des Partnergebiets erhoben. Die Karte wird umgehend gesperrt. Die Karte kann erst wieder freigeschaltet werden, wenn die Umtriebsentschädigung vollumfänglich beglichen ist. Sämtliche Vergehen werden der Geschäftsstelle gemeldet.

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