Folgende Bedingungen gelten ausschliesslich in der Saison 2023/24 (Kauf) und 2024/25 (Gutschrift):
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Angebots (gesamter Geltungsbereich SZ) infolge einer Pandemie oder Strommangellage gewähren die Bergbahnunter-nehmen, bei welchen der SZ erworben wurde, folgende Rückerstattung:
Bezahlter Abonnementspreis / 212 Betriebstage x Ausfalltage
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der gesamte Geltungsbereich des SZ 2023/24 von der Schliessung, die mehr als 20 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 212 Betriebstage (längste Saisondauer Titlis, 7.10.2023 bis 5.5.2024). Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift für den Kauf des nächsten SZ 2024/25 gewährt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der SZ muss bei einer Pandemie oder Strommangellage nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.