AGB's SchneepassPlus Zentralschweiz - mit Pandemie-Absicherung!

Allgemeine Geschäftsbedingungen SchneepassPlus Zentralschweiz
1.10.2023 - 30.9.2024

Benutzer des SchneepassPlus Zentralschweiz akzeptieren mit dem Kauf sowohl die AGB der jeweiligen Gebiete wie auch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedinungen.


AGB 2022/2023 downloaden  AGB 2023/2024 downloaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen SchneepassPlus Zentralschweiz -
Wintersaison 2023/2024 und Sommersaison 2024

Der SchneepassPlus Zentralschweiz (SPZ) ist eine persönliche, nicht übertragbare Winter-Saisonkarte für alle dem Verbund SZ angeschlossenen Skigebiete. Die beteiligten Skigebiete im Winter sind:

Airolo, Valbianca SA
Andermatt-Sedrun Sport AG inkl. Bergbahnen Disentis (Skiarena Andermatt-Sedrun-Disentis)
Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (Klewenalp-Stockhütte)
Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG 
Bergbahnen Sörenberg AG        
Brunni-Bahnen Engelberg AG 
Mörlialp AG
Mythenregion AG        
Rigi Bahnen AG
Sattel-Hochstuckli AG        
Skilift Neusell AG
Sportbahnen Marbachegg AG        
Sportbahnen Melchsee-Frutt        
Stoosbahnen AG
Titlis Bergbahnen AG        


Der SPZ ist zudem eine persönliche, nicht übertragbare Sommer-Saisonkarte. Die Karte ist im Sommer in den folgenden Gebieten gültig:

Airolo, Valbianca SA
Andermatt-Sedrun Sport AG inkl. Bergbahnen Disentis (Skiarena Andermatt-Sedrun-Disentis)
Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (Klewenalp-Stockhütte)
Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG 
Bergbahnen Sörenberg AG        
Brunni-Bahnen Engelberg AG
Mythenregion: (Rotenflue-Bahn, Luftseilbahn Illgau Vorderoberberg AG, Luftseilbahn Illgau-Ried AG, Luftseilbahn Brunni-Holzegg AG)        
Rigi Bahnen AG
Sattel-Hochstuckli AG        
Sportbahnen Marbachegg AG        
Sportbahnen Melchsee-Frutt        
Stoosbahnen AG
Titlis Bergbahnen AG        

(Die Mörlialp AG und Neusell AG sind Wintergebiete und daher im Sommer nicht im Geltungsbereich.)
 

Winter und Sommer: Der SPZ ist vom 1. Oktober 2023 – 30. September 2024 während der offiziell publizierten Winter- und Sommersaisonzeiten jeder einzelnen Bergbahnunternehmung zwischen 7.00 und 17.30 Uhr gültig. Ausgenommen sind Nebensaisons und Revisionszeiten. 

Winter und Sommer: Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Unternehmen, was der Transport von Sportgeräten anbelangt. Zusatzleistungen wie Nachtskifahren oder Abendevents sind nicht im SPZ inkludiert.

Die Zutrittssysteme der Winter- und Sommergebiete, welche dem SPZ angeschlossen sind, ermöglichen dank der persönlichen „Keycard“ des SPZ den Direkt-Zutritt durch die Drehkreuze ins Ski- und Sommerausflugsgebiet, ausgenommen sind kleinere Anlagen in Teilgebieten. Die Ausgabe von Keycards für Kleinkinder unter 6 Jahre ist nicht möglich.

Der Bezug des SPZ ist bei allen Wintersportgebieten, die Mitglieder des SPZ sind, möglich. Zudem kann der Schneepass Zentralschweiz auch über ein Online-Formular unter www.schneepasszentralschweiz.ch bestellt werden.
Verkaufsstart des SPZ ist jeweils der 15. September des laufenden Jahres. Auf den SPZ gibt es keinen Vorverkaufsrabatt.

Für den SZ gelten unabhängig von den jeweils lokalen Regelungen die folgenden Altersklassen:

Massgebend für die Preisberechnung sind der Ausgabetag des Abos und das Geburtsdatum des Gastes (Beispiel: Ist die Person vor dem Kauf noch nicht 20 Jahre alt, gilt der Jugendtarif).

Eine Rückerstattung (Teilrückerstattung) des Verkaufspreises für den SPZ erfolgt ausschliesslich bei Unfällen und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses. Rückerstattungen für den SPZ können nur durch die verkaufende Unternehmung und ausschliesslich für die verunfallte Person erfolgen. Massgebend für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das Datum des ärztlich bestätigten Unfalles. Der SPZ muss innert Monatsfrist nach dem Unfall samt Kaufquittung bei der rückerstattenden Bergbahnunternehmung hinterlegt werden.

Verunfallt eine Person, welche den Familien- SPZ besitzt (Elternteil oder Kind), kann auf Antrag nebst dem SPZ der verunfallten Person auch das andere Abonnement zu denselben Konditionen zurückerstattet werden. Die Kaufquittung, welche den gemeinsamen Kauf bestätigt, ist vorzuweisen.

Mit der Auszahlung einer Rückerstattung ist auch die Löschung/Sperrung des SPZ verbunden. Eine Sistierung des SPZ ist nicht möglich.

Es gelten folgende Prozentsätze für eine allfällige Rückerstattung:

Folgende Bedingungen gelten ausschliesslich in der Saison 2023/24 (Kauf) und 2024/25 (Gutschrift):
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Angebots (gesamter Geltungsbereich SPZ) infolge einer Pandemie oder Strommangellage gewähren die Bergbahnunter-nehmen, bei welchen der SZ erworben wurde, folgende Rückerstattung:

Bezahlter Abonnementspreis / 365 Betriebstage x Ausfalltage

Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der gesamte Geltungsbereich des SZ 2023/24 von der Schliessung, die mehr als 20 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 365 Betriebstage (Saisondauer 1.10.2023 bis 30.9.2024). Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift für den Kauf des nächsten SPZ 2024/25 gewährt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der SZ muss bei einer Pandemie oder Strommangellage nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.

Falls im Winter 2023/24 und/oder Sommer 2024 für das Benutzen von Bahnen und Anlagen die Covid-Zertifikatspflicht eingeführt wird, berechtigt dies weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme des SchneepassPlus Zentralschweiz.

Der Datenträger für den SPZ wird ausschliesslich bei lesetechnischen Problemen gratis ersetzt. Verlorene oder gebrochene Datenträger werden gegen eine Gebühr von CHF 20.00 inkl. MwSt. ersetzt.

Wird der SPZ vergessen, kann an der Kasse des jeweiligen Gebiets eine Tageskarte gekauft werden. Der Beleg für die Tageskarte muss vom Kassenpersonal unterschrieben und mit dem Hinweis „SchneepassPlus Zentralschweiz vergessen“, dem Namen des SPZ-Besitzers und des Namen des Kassenmitarbeiters gekennzeichnet werden. Die Tageskarte kann im selben Skigebiet gegen Vorweisung des Kassenbelegs und Vorweisung des SPZ zurückerstattet werden. Der Rückerstattung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 in Abzug gebracht.

Der SPZ ist persönlich und nicht übertragbar. Bei einem Missbrauch der Karte wird diese eingezogen und ein Unkostenbeitrag von CHF 100 sowie der Preis einer Tageskarte des Partnergebiets erhoben. Die Karte wird umgehend gesperrt. Die Karte kann erst wieder freigeschaltet werden, wenn die Umtriebsentschädigung vollumfänglich beglichen ist. Sämtliche Vergehen werden der Geschäftsstelle gemeldet.

Das Plus für den Sommer!

Mit dem SchneepassPlus kannst du die Schneepass-Gebiete auch im Sommer erleben.
 

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